3. Verwendung einzelner und mehrerer Glocken
Jede Glocke kann und soll auch einzeln verwendet werden, besonders dann, wenn durch ihren Namen
eine Funktion angedeutet ist, etwa als Sterbe- oder Vaterunser-Glocke.
Das Zusammenläuten von zwei und mehr Glocken nennt man Gruppengeläute.
Welche Glocken zusammen geläutet werden, ist nach musikalischen Gesichtspunkten zu entscheiden.
Schotten 1678 kennt das Nacheinanderläuten mehrerer Einzelglocken sowohl als selbständiges Geläute
wie auch mit nachfolgendem Gruppengeläute.
Ein Gruppengeläute oder das Plenum (Geläut sämtlicher Glocken) kann durch einen Vorspann (Signieren)
oder Nachspann besonders gekennzeichnet werden.
Beim Vorspann geht dem Gruppengeläut das Läuten einer einzelnen oder auch zweier hoher Glocken voran,
die an dem Gruppengeläut möglichst nicht beteiligt sind.
Zwischen beidem liegt eine Pause von 5 bis 10 Sekunden.
Der Vorspann zeigt Besonderheiten eines Gottesdienstes an: Festtag, Abendmahl (falls es nicht regelmäßig gefeiert wird), Taufen. Der Nachschlag ist ein Nachläuten der tiefsten beteiligten Glocke nach dem Gruppengeläut, etwa eine habe Minute lang und von jenem durch eine Pause von 5 bis 10 Sekunden getrennt. Statt des Nachläutens kann diese Glocke auch 3 x 3 Mal angeschlagen werden, z. B. an Karfreitag, Bußtag oder bei Passionsandachten.
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