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Läuteordnungen und ihre Bedeutung

1. Bedeutung und Funktion der Glocken

Glocken sind als Musikinstrumente die verbreitetsten und größten Freiluftinstrumente. Sie zählen zu den frühesten Erfindungen der Menschheit. Von Anfang an hatten sie religiöse Bedeutung. Sie sollten böse Geister verjagen und gute anlocken, wodurch sie im religiösen Ritus den heiligen Ort schützen konnten. Die Glocken wurden aber auch profan, als Signalgeber benutzt, weil ihr Ton über weite Entfernungen zu hören ist.

Die frühe Christenheit hat die Glocken wie überhaupt alle Musikinstrumente wegen ihrer heidnisch-magischen Bedeutung zunächst abgelehnt; Paulus vergleicht den Menschen ohne Liebe tönendem Erz oder einer klingenden Schelle. Vom vierten Jahrhundert an aber dienten sie in den Klöstern als Signalgeber, um die Mönche zu den täglichen Gebetszeiten und zu den Gottesdiensten zusammenzurufen. Dieser Brauch wurde von den Weltkirchen übernommen.

Vom sechsten Jahrhundert an verbreiteten sich die Glocken, ausgehend vom Orient, über Frankreich und Italien in ganz Europa. Die bis heute gültigen Funktionen des Läutens sind es, (1) die Gläubigen zum Gottesdienst einzuladen, (2) während der Gottesdienste auf bestimmte Vorgänge (Vaterunser, Sanctus, Taufe, Einsegnung, Trauung) hinzuweisen und dadurch die nicht in der Kirche Anwesenden zum teilnehmenden Gebet aufzurufen, und (3) mehrmals täglich zum Gebet zu mahnen. Die heidnisch-magische Bedeutung, die das Christentum negiert hatte, behielt im Mittelalter trotzdem eine gewisse Bedeutung.

Viele Glockeninschriften aus jener Zeit bezeugen, daß man dem Glockenklang die Macht zutraute, Unwetter zu vertreiben. Bis in unsere Zeit wurden Glocken auch für profane Zwecke genutzt, sei es durch besondere Glocken in städtischem Besitz, sei es durch das sogenannte bürgerliche Läuten der Kirchenglocken.

Heute wird Glockengeläut vorrangig als Stimme der Kirche verstanden. Meist aber auch nicht mehr als das, obwohl so verschiedenartig geläutet werden kann, daß das Geläut eine richtiggehende Sprache sprechen kann, die bestimmte Informationen weitergibt. Musikalische Variationsmöglichkeiten bestehen nicht nur in der Zusammenstellung mehrerer und dem Alleinläuten einzelner Glocken, sondern auch in den verschiedenen Läute- oder Anschlagsarten. Dadurch kann den verschiedenen kirchlichen Anlässen ein spezifisches Geläute zugeordnet werden. Wird das in einer Läuteordnung fixiert und bekanntgemacht, dann hat das Geläut ihrer Kirche einer Gemeinde ganz Spezielles zu sagen. Jede Läuteordnung muß besonders ausgearbeitet werden, weil nicht nur die Geläute, sondern auch die örtlichen Traditionen, Erwartungen und Möglichkeiten verschieden sind. Hinweise für das Aufstellen von Läuteordnungen gibt der folgende Text. Die geschichtlichen Notizen, die sich neben anderen Quellen auf die Läuteordnung der Stadt Schotten von 1678 (siehe Literaturverzeichnis) stützen, sind ein erster Versuch, die bisher kaum berücksichtigten lokalen Traditionen einzubeziehen und zu erläutern. Das beigefügte Formular soll es erleichtern, eine Läuteordnung aufzustellen. Es kann auch als Aushang bei der Bedienungseinrichtung (Schalttableau) dienen. Deshalb sind darin auch die wichtigsten Läuteregeln zusammengefaßt.

Der Verf. ist Orgel- und Glockensachverständiger der Ev. Kirche in Hessen und Nassau, sein Text wurde für die Kirchenmusikalischen Nachrichten des Amts für Kirchenmusik in Frankfurt geschrieben und dort veröffentlicht.

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